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23. Dezember 2011

Schöne Festtage und einen guten Start im neuen Jahr

Unsere Büros sind zwischen Weihnachten und Neujahr nur selten besetzt. Wir sind mit frischer Stärke mehrheitlich ab 3. Januar wieder zurück.

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1. November 2011

Wie gefällt Ihnen unser neues Erscheinungsbild?
Gewinnen Sie ein kleines Geschenk.

Nach bald 15 Jahren ändern wir unser Erscheinungsbild. Frischer, mutiger aber doch wiedererkennbar!

Viel Werweissen rang uns dieses abstrakte Bild ab.
Was erkennen Sie darin? Sehen Sie das Selbe wie viele andere?
Wenn ja, erhalten Sie ein kleine Geschenk. Melden Sie sich direkt bei uns.

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26. September 2011

Sage 100 als Ablösung des bewährten Sesam?

Sage 100, die neue Business-Software für ambitionierte KMU. Die neue Version 2012 ist lanciert. Sie ist Dank der neuen Funktionalitäten die Software, die zu Ihrem Unternehmen passt.

In Funktionsumfang und Anwendung kommt sie zwar noch nicht ganz an das seit über zwanzig Jahren bewährte Sage 50 (ehemals Sesam) heran. Dafür ist der Preis viel interessanter.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Site zu Sage 100.

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1. September 2011

Neue Schwellenwerte für die ordentliche Revision

Am 31. August hat der Bundesrat die Schwellenwerte für die Bestimmung der Revisionsart mit Wirkung per 1. Januar 2012 beschlossen.

Für die eingeschränkte Revision dürfen zwei der drei Grössen in zwei Folgejahren nicht überschritten werden:

Bilanzsumme 20 Mio CHF, Umsatz 40 Mio. CHF
oder 250 Vollzeitstellen

Massgebend für die Beurteilung sind neu das zu prüfende Berichtsjahr und das Vorjahr. Somit verbleibt für die Umstellung weniger Zeit als bisher.


Nach wie vor kann auf die Revision verzichtet werden sofern alle Aktionäre, Gesellschafter oder Genossenschafter damit einverstanden sind und die Gesellschaft nicht mehr als 10 FTE (full-time equivalent, Vollzeitstellen) im Jahresschnitt hat.

Für die Prüfung von Vereinen gelten nach wie vor die bisherigen Grenzen 10/20/50.

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1. Juli 2011

Unser Team ist vollständig

Seit heute sind wir zu viert. Herr Otto Bühlmann unterstützt unsere Kunden und uns als Controller und Experte in Rechnungswesen Wir wünschen einen guten Start und alles Gute.

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1. April 2011

Ganz Europa ist in Aufruhr ...

... wegen der von der SP initiierten Initiative für die Einführung einer schweizweiten Erbschaftssteuer. Über das eigentliche Thema einer Steuer auf Erbschaften an direkte Nachkommen von über 2 Mio. CHF kann man ja noch geteilter Meinung sein. Unterschiedliche Meinungen gehören in unserer direkten Demokratie ausdiskutiert.

Dass dieser neue Verfassungsartikel allenfalls rückwirkend geltend sein soll ist aber aus Sicht von Treu und Glauben äusserst bedenklich. So wären ja Tür und Tor geöffnet, dass wir eine Initiative lancieren, welche rückwirkend ab 1.5.1997 zulässt, dass alle von der ALV bezogenen Arbeitslosenentschädigungen zurückgefordert werden können! Das darf ja nicht sein.

Ah ja, die Antwort zum Titel habe ich nicht gegeben: Wer von den vielen aus Europa eingewanderten Milliardären die Vermögensbestandteile noch nicht an seine direkten Nachkommen übertragen hat, wird bis Ende dieses Jahres wohl in Nervosität verfallen

Ci vedriamo.

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1. Januar 2011

Wichtige Werte für 2011

AHV / IV / EO / UVG

2008

2009

2010 2011
AHV Arbeitnehmende 5.05% 5.05% 5.05% 5.15%
AHV Selbständigerwerbende 9.5% 9.5% 9.5% 9.7%
Max. einfache jährliche AHV-/IV-Rente 26'520 27'360 27'360 27'840
Max. jährliche AHV-/IV-Ehepaar-Rente 39'780 41'040 41'040 41'760
Max. rentenbildendes AHV-/IV-Einkommen 79'560 82'080 82'080 83'250
Freigrenze (gilt nicht für Privathaushalte)
für Entgelt aus Nebenerwerb
für Rentner

2'200
16'800

2'200
16'800

2'200
16'800

2'300
16'800
Anzahl Tage Mutterschaftsentschädigung 98 98 98 98
Max. versicherter Lohn UVG 126'000 126'000 126'000 126'000

ALV / FAK

ALV bis 126'000 CHF 2.0% 2.0% 2.0% 2.2%
FAK SVA Zürich 1.3% 1.2% 1.2% 1.2%

BVG

Koordinationsabzug 23'205 23'940 23'940 24'360
Koordinationsabzug, Minimum 3'315 3'420 3'420 3'480
Eintrittslohn BVG 19'890 20'520 20'520 20'880
Mindestzinssatz BVG 2.75% 2.0% 2.0% 2.0%

3. Säule

Grenzbetrag Säule 3a mit BVG 6'365 6'566 6'566 6'682
Grenzbetrag Säule 3a ohne BVG, 20% des
Erwerbseinkommens, maximal aber

31'824

32'832

32'832

33'408

MWSt

Normalsteuersatz 7,6% 7,6% 7,6% 8,0%
Sondersatz für Hotellerie etc. 3,6% 3,6% 3,6% 3,8%
Reduzierter Steuersatz (Bücher, Lebensmittel etc.) 2,4% 2,4% 2,4% 2,5%

Quelle: www.treuhandsuisse.ch

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